1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Berggasthaus Gitschenen GmbH als Betreiberin des Berggasthauses Gitschenen im Folgenden als Berggasthaus bezeichnet.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Berggasthauses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

2. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Altdorf (Uri) Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Berggasthauses.
 

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.
 

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und das Berggasthaus.
 

4. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.

Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Berggasthaus verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Berggasthaus erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
 

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
 

Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Berggasthaus verfügbar sein, so muss das Berggasthaus den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Berggasthaus einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Berggasthauses. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
 

6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 10.30 Uhr des Abreisetages zu nutzen.

Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr, muss das Berggasthaus am Anreisetag bis spätestens 12:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Berggasthaus frei über die Zimmer verfügen kann.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 1 Stunde und mehr kann das Berggasthaus für die vertragsüberschreitende Nutzung 20% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Das Berggasthaus behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Berggasthaus kostenpflichtig aufzubewahren.
 

7. Optionen

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Berggasthaus kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Berggasthaus Gitschenen eingetroffen sein.
 

8. Preise und Zahlungspflicht

Die vom Berggasthaus kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Die Kurtaxen müssen vor Ort bezahlt werden.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Berggasthauses zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.

Die Preise können vom Berggasthaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 500.– kann das Berggasthaus eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.

Das Berggasthaus verlangt die Hinterlegung der Kreditkarte. Bei grösseren Beträgen ab CHF 1000.– ist eine Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Berggasthaus vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.

Dem Berggasthaus steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
 

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Berggasthauses für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar, mit Twint oder per akzeptierter Kredit-/Debitkarte zu bezahlen.
 

Für jede Mahnung kann das Berggasthaus eine Mahngebühr von Fr. 20.– erheben.
 

Gegenüber Forderungen des Berggasthauses ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
 

9. Rücktritt durch das Berggasthaus

Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Berggasthaus ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist das Berggasthaus berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
 

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Berggasthaus gesetzten Frist nicht geleistet;

  • höhere Gewalt oder andere vom Berggasthaus nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen; (Z.B. Bahn fährt nicht wegen Unwetter, Lawinengefahr verunmöglicht Anfahrt des Personals)

  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;

  • das Berggasthaus begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Berggasthauses beeinträchtigen kann;

  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.


Bei einem Rücktritt des Berggsthauses aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
 

10. Annullation der Reservation und Annuallationsgebühren
 

Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Berggasthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes («no-show») werden mindestens 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
 

Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Berggasthaus. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Berggasthaus die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
 

Annullationsgebühren

Einzelreservationen

  • Bis und mit 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

  • schriftliche oder telefonische Absage des Aufenthalts bis 5 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reservationsbestätigung.

  • schriftliche Absage des Aufenthalts 3 Tage bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reservationsbestätigung.

 

Gruppenreservationen

Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 40% der gebuchten Leistungen annulliert werden.
 

  • Bis und mit 90 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppereservation ohne Kostenfolge annulliert werden.

  • schriftliche Absage des Aufenthalts 89 bis 30 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reserverationsbestätigung.

  • schriftliche Absage des Aufenthalts 29 bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reserverationsbestätigung.


Schadenminderung

Das Berggasthaus ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Berggasthaus die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
 

11. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.in unmittelbarer Nähe des Gasthauses) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, werden die ihm die versäumten Tage in Form eines Gutscheines gutgeschrieben.

Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.

Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
 

12. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Berggasthaus berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

Das Berggasthaus ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Berggasthaus die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
 

13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Berggasthauses.
 

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Berggasthauses durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Die/Der vom Berggasthaus abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Berggasthauses und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Berggasthaus. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust der Schlüssel wird mit CHF 100.– dem Gast in Rechnung gestellt.

Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
 

Das Rauchen ist im gesamten Berggasthaus verboten und nur auf der Terrasse erlaubt.

 

14. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

Kann der Gast am Tag der Abreise das Berggasthaus nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.

Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass in Folge höherer Gewalt ein Abreisen eventuell nicht möglich sein wird und sich sein Aufenthalt dadurch verlängert. Das Berggasthaus übernimmt keine Haftung für jegliche Folgekosten, welche dem Gast ausserhalb des Berggasthauses auferlegt werden.
 

15. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Berggasthauses zur Anwendung.
 

Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende.

Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 7 Tage vor der Anreise schriftlich/telefonisch mitzuteilen.
 

Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet. Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Berggasthaus bis spätestens 7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden.
 

Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.
 

16. Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere Leistungen umfassen.
 

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Berggasthaus die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:
 

  • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.

  • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.

  • Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Berggasthaus berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume zu tauschen.

  • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.


Rücktritt durch das Berggasthaus und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen

Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB.
 

Annullationsbestimmungen

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Berggasthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Berggasthaus.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Berggasthaus zuzurechnen sind und für welche das Berggasthaus nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Berggasthaus den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
 

  • Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

  • Absage der Veranstaltung 89–30 Tage vor dem Anreisetermin: 50% gemäss Auftragsbestätigung.

  • Absage der Veranstaltung 29–0 Tage vor dem Anreisetermin: 100% gemäss Auftragsbestätigung.

  • Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Berggasthaus durch, so werden 40% des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.


Veranstaltungsdauer

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Berggasthauses die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Berggasthaus zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Berggasthaus habe die Verschiebung selbst zu vertreten.

Das Berggasthaus hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
 

17. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Berggasthaus zu beziehen.

In Sonderfällen (Feste, Seminare) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Berggasthaus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.
 

18. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit das Berggasthaus für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
 

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Berggasthaus wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
 

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Berggasthauses bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Berggasthauses. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Berggasthauses gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Berggasthaus diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Berggasthaus pauschal erfassen und berechnen.
 

Störungen an vom Berggasthaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Berggasthaus die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
 

Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
 

Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
 

Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Berggasthaus übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Berggasthaus übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Berggasthauses. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
 

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Berggasthaus ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Berggasthaus abzusprechen.
 

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Berggasthaus auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Berggasthaus die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
 

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Berggasthaus zurücklassen, ist das Berggasthaus zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
 

19. Handlungen, Benutzung und Haftung
 

a) Berggasthaus

Das Berggasthaus bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Berggasthauses auftreten, wird sich das Berggasthaus auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Berggasthaus anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
 

Das Berggasthaus haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1'000.–. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Berggasthaus nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Berggasthaus nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Berggasthauses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Berggasthaus empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren.

Wird ein allfälliger Schaden dem Berggasthaus nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Berggasthaus haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.

Das Berggasthaus lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
 

b) Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Berggasthaus für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Berggasthaus dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Berggasthaus zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Berggasthauses gegenüber Dritten.
 

c) Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Berggasthaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
 

20. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Berggasthaus, so benachrichtigt das Berggasthaus auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Berggasthaus Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Berggasthaus. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes. Der Gast ist sich bewusst, dass das Berggasthaus nur zu Fuss oder mit der Gondelbahn erreichbar ist und in einem Notfall die Bahn bei Unwetter nicht fahren, und die Rega nicht fliegen kann. Zudem ist sich der Gast bewusst, dass das Personal nicht rund um die Uhr vor Ort ist. Eine Liste mit Notfallnummern liegt im Eingangsbereich auf. Das Berggasthaus haftet nicht für Schäden, welche aus dieser Situation heraus entstehen. Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Berggasthaus.
 

21. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Berggasthauses und gegen eine besondere Vergütung in das Berggasthaus mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Berggasthaus mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung dem Bergasthaus vorzulegen.
 

22. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
 

23. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Berggasthaus selbst erbracht werden, so handelt das Berggasthaus lediglich als Vermittler.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Berggasthaus, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Berggasthaus.